Die Grenze zwischen Serbien und Kroatien verläuft über 241 km vom Osten Kroatiens zum Nachbarland Serbien. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen, möglichen Grenzübergängen sowie den Mautbestimmungen (Vignettenpflicht und streckenbezogene Maut) von Kroatien und Serbien. Alles, was Sie für Ihre nächste Traumreise benötigen!
Zwischen Kroatien und Serbien finden Grenzkontrollen statt, da Serbien, im Gegensatz zu Kroatien, nicht zur EU zählt. Sie benötigen als EU-Bürger Ihren Personalausweis oder Reisepass für die Einreise nach Kroatien oder Serbien. Beachten Sie dabei, dass andere Regelungen für Nicht-EU-Bürger gelten und die zusätzliche Beantragung eines Visums oft notwendig ist.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise immer über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da sich diese natürlich aufgrund von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen ändern können.
Es gibt eine Vielzahl von Grenzübergängen zwischen Kroatien und Serbien, die die beiden Länder über ihre Landesgrenze hinweg miteinander verbinden. Der wohl bekannteste Grenzübergang liegt zwischen Batrovci (Serbien) und Bajakovo (Kroatien), jedoch lassen sich noch weitere Möglichkeiten zum Grenzübertritt finden:
Auch wenn diese Grenzübergänge zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Kroatien und Serbien zählen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab über die Öffnungszeiten zu erkundigen. Es kann durchaus sein, dass kleinere Grenzübergänge nur tagsüber geöffnet sind.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in Kroatien eine Vignette benötigen und ob es mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
Da keine Vignettenpflicht für Kroatien existiert, ergibt sich die zu zahlende Maut aus den gefahrenen Kilometern auf den Autobahnen sowie der Fahrzeugklasse. Fahren Sie demnach in den Urlaub nach Kroatien, müssen Sie die Gebühren für die streckenbezogene Maut begleichen. Die Maut können Sie an sogenannten Mautstationen begleichen, die sich an den Autobahnen befinden. Teilweise erhalten Sie direkt zu Beginn der mautpflichtigen Strecke ein Ticket, das Sie beim Verlassen des jeweiligen Streckenabschnitts bezahlen müssen. Dieses Ticket können Sie mit Bargeld, Kredit- oder Bankkarte lösen. Außerdem ist eine bargeldlose Zahlung mithilfe des kroatischen Electronic Toll Collect System (ETC) möglich. Der Transponder für dieses System muss jedoch zuvor in Ihrem Fahrzeug installiert worden sein, damit eine Mautberechnung erfolgen kann.
Darüber hinaus ist für 2026 die Umsetzung eines digitalen Mautsystems mit E-Vignette oder Mautbox zur schrankenlosen Bezahlung vorgesehen.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen und ob es mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
In Serbien herrscht keine Vignettenpflicht, jedoch eine streckenbezogene Maut.
Die streckenbezogene Maut richtet sich nach der gefahrenen Strecke, die an Mautstationen oder mit Hilfe elektronischer Systeme beglichen werden kann. Die Schnellstraßen und Autobahnen sind somit für alle Fahrzeuge KFZ gebührenpflichtig und die Gebühr richtet sich entsprechend dem Fahrzeug:
Die Bezahlung kann an den Mautstationen erfolgen, indem Sie ein Ticket ziehen, wenn Sie die Autobahn verlassen. Je nach Strecke und Fahrzeug bzw. Fahrzeugklasse fällt die Höhe der zu entrichtenden Maut höher aus. An den Mautstationen können Sie sowohl mit Bargeld als auch mit Kreditkarte oder Bankkarte bezahlen. Zudem ist das Begleichen Ihrer streckenbezogenen Maut mit dem Euro möglich, jedoch sollten Sie beachten, dass Sie die serbische Währung (Dinar) zurückerhalten.
Dieser Überblick über den Grenzübergang zwischen Kroatien und Serbien bietet alle wichtigen Informationen, die Sie für eine reibungslose und gut vorbereitete Reise brauchen. Egal ob Grenzkontrollen, Einreisebestimmungen oder Mautgebühren – gut informiert zu sein, erleichtert die Fahrt erheblich.