Die rund 670 km lange Grenze zwischen Slowenien und Kroatien ist die touristisch bedeutendste Grenze Kroatiens. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen, möglichen Grenzübergängen sowie den Mautbestimmungen (Vignettenpflicht, streckenbezogene Maut und Sondermaut) von Kroatien und Slowenien. Alles, was Sie für Ihre nächste Traumreise benötigen!
Kroatien gehört zum Schengen-Raum und ist somit Mitgliedstaat des Schengener-Abkommens. Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an den Grenzübergängen zwischen Slowenien und Kroatien durchgeführt. Daher ist zu beachten, dass Sie als EU-Bürger Ausweisdokumente (gültige Personalausweise oder Reisepässe, Kinderreisepässe) mit sich tragen müssen, um sich ausweisen zu können. Führerscheine und Geburtsurkunden der Kinder reichen nicht aus. Rechnen Sie auch mit Wartezeiten an den Grenzübergängen.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in Kroatien eine Vignette benötigen oder eine streckenbezogene Maut entrichten müssen.
Da keine Vignettenpflicht für Kroatien existiert, ergibt sich die zu zahlende Maut aus den gefahrenen Kilometern auf den Autobahnen sowie der Fahrzeugklasse. Fahren Sie demnach in den Urlaub nach Kroatien, müssen Sie die Gebühren für die streckenbezogene Maut begleichen. Die Maut können Sie an sogenannten Mautstationen begleichen, die sich an den Autobahnen befinden. Teilweise erhalten Sie direkt zu Beginn der mautpflichtigen Strecke ein Ticket, das Sie beim Verlassen des jeweiligen Streckenabschnitts bezahlen müssen. Dieses Ticket können Sie mit Bargeld, Kredit- oder Bankkarte lösen. Außerdem ist eine bargeldlose Zahlung mithilfe des kroatischen Electronic Toll Collect System (ETC) möglich. Der Transponder für dieses System muss jedoch zuvor in Ihrem Fahrzeug installiert worden sein, damit eine Mautberechnung erfolgen kann.
Darüber hinaus ist für 2026 die Umsetzung eines digitalen Mautsystems mit E-Vignette oder Mautbox zur schrankenlosen Bezahlung vorgesehen.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in Slowenien eine Vignette benötigen und ob es mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
Wenn Sie die slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen auf Ihrer Reise nutzen möchten, dann benötigen Sie eine elektronische Vignette, die sogenannte E-Vinjeta. Die E-Vinjeta brauchen Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Bei einem höheren Gewicht entfällt die Vignettenpflicht und die Maut wird durch eine streckenbezogene Maut erhoben. Außerdem gibt es Sondermautstrecken, d.h. unabhängig vom Gewicht fallen zusätzliche Gebühren an, wie zum Beispiel bei der Nutzung des Karawankentunnels. Für Ihre Reise können Sie zwischen verschiedenen Laufzeiten der Vignette wählen.
Wenn Ihr Fortbewegungsmittel über 3,5 t zGG liegt, dann benötigen Sie statt der Vignette ein DarsGo-Sendegerät zur Erhebung der streckenbezogenen Maut. Diese streckenbezogene Maut setzt sich aus den gefahrenen Kilometern, der Anzahl der Achsen sowie der Euro-Emissionsklasse (Höhe der Schadstoffbelastung) zusammen. Die Euro-Emissionsklasse wird in die Schadstoffklassen 1-6 unterteilt. Die Schadstoffklasse 1 steht dabei für eine hohe Schadstoffbelastung, während die Schadstoffklasse 6 eine niedrige Schadstoffbelastung darstellt.
Auch wenn der Karawankentunnel selbst kein vignettenpflichtiger Streckenabschnitt ist, so wird der Karawankentunnel über vignettenpflichtige Strecken erreicht. Der Tunnel verbindet Österreich mit Slowenien und wird vor allem genutzt, um diese Grenze zu überqueren. Für die Nutzung des Karawankentunnels müssen Sie zusätzliche Gebühren bezahlen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine digitale Vignette besitzen oder eine streckenbezogene Maut entrichten.
Dieser Überblick über den Grenzübergang zwischen Kroatien und Slowenien bietet alle wichtigen Informationen, die Sie für eine reibungslose und gut vorbereitete Reise benötigen. Egal ob Grenzkontrollen, Einreisebestimmungen oder Mautgebühren – gut informiert zu sein, erleichtert die Fahrt erheblich.